Unterstützende Massnahmen

Unterstützende Massnahmen

Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot (MR) und besonderes Volksschulangebot integrativ (bVSA int.)

Die Schule Blumenstein ist im Rahmen der einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot (MR) sowie dem besonderen Volksschulangebot integrativ (bVSA int.) dem Thuner Westamt angeschlossen.

Schulleitung MR Thuner Westamt

Caroline Ludwig Rusch
Schulhaus Kandermatte
Bachweg 9
3634 Thierachern

Tel. Büro: 033 345 03 66
caroline.ludwig@schule-thierachern.ch 

Die Schulleitung ist für die operative Führung der MR und bVSA int. des Thuner Westamts zuständig.
Bei Fragen, Unklarheiten oder Schwierigkeiten suchen Sie bitte immer das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson. Sollte dies nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung MR.

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Seit 1992 gibt Artikel 17 des Volksschulgesetzes (VSG) die Zielrichtung vor:
„Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.“

Umsetzung der schulischen Integration in unserer Zuweisungsregion

Die Schulen in der Zuweisungsregion "Thuner Westamt" haben zum Ziel, Kinder mit ungleichem sozialem oder kulturellem Hintergrund, verschiedenem Entwicklungsstand und unterschiedlichem Förderbedarf nach Möglichkeit in der Regelklasse zu unterrichten. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Entwicklung begleitet und gestärkt werden. Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich selber und den andern mit Achtung und Wertschätzung zu begegnen, die eigenen Stärken zu erkennen und mit den persönlichen Schwächen angemessen umzugehen.

Die Speziallehrkräfte unterstützen die Regellehrpersonen im Schaffen von günstigen Lernsituationen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler oder Klassen. Ihrem Bedarf entsprechend werden die Kinder auch fachspezifisch betreut. Dabei werden je nach Förderzielen und Möglichkeiten integrative Lösungen gesucht.

Der Spezialunterricht umfasst:

  • die Förderung und Schulung von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf in den Fachgebieten Psychomotorik, Logopädie und integrative Förderung
  • die Prävention von Lernstörungen
  • die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Behörden

Die Speziallehrkräfte arbeiten mit den Kindern, ihren Eltern, bzw. andern wichtigen Bezugspersonen, den Regellehrkräften und allfälligen weiteren Fachpersonen zusammen.

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben ein Anrecht auf individuelle Lernziele und auf eine individuelle Beurteilung. Regellehrkräfte erarbeiten mit den Speziallehrkräften individuelle Vereinbarungen aus und überprüfen diese regelmässig.