A | ABSENZEN Absenzen im Krankheitsfall oder bei unvorhergesehenen Ereignissen
Wir gehen davon aus, dass Kinder, die in die Schule kommen, gesund und leistungsfähig sind. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass die Kinder ausgeschlafen, verpflegt und rechtzeitig zum Unterricht erscheinen. Genügend Schlaf und ein gesundes Frühstück, sind wichtige Voraussetzungen für ein anschliessendes 'fit und leistungsfähig durch den Tag'. Kränkelnde Kinder sollen zuhause behalten werden, da die Ansteckungsgefahr zu Beginn einer Krankheit am grössten ist. In diesem Fall bitten wir, wie gewohnt, um eine Benachrichtigung vor Unterrichtsbeginn. Die Abwesenheit kann per Escola App oder telefonisch (bitte nicht vor 07.10 Uhr) übermittelt werden.
Folgende Absenzen sind entschuldigt
Fünf freie Halbtage Bestimmungen zu den freien Halbtagen, Volksschulgesetz (VSG), Artikel 27: 3Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Kindergarten- oder Schuljahr nicht in die Volksschule zu schicken. Weiter gilt:
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B | BIBLIOTHEK jeweils Montag und Donnerstag 13.15 - 13.35 Uhr |
D | DATENSCHUTZ Um dem Bildungsauftrag der Volksschule gerecht werden zu können, müssen Lehrpersonen und Schulleitung Personendaten von Schülerinnen und Schülern sowie von Eltern bearbeiten. In der Bearbeitung und im Austausch von Daten geht es immer um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Volksschule: um die harmonische Entwicklung der Fähigkeiten der jungen Menschen und um den Schutz ihrer Integrität.
Die Schule Blumenstein orientiert sich bei der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und der allfälligen Datenweitergabe an den gesetzlichen Vorgaben aus dem Datenschutzgesetz (DSG), der Datenschutzverordnung (DSV).
Die detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie im nachstehenden Link DISPENSATIONEN Dispensationen / Urlaube Für Dispensationen ist die Schulleitung zuständig. Grundlage für die Behandlung dieser Gesuche ist die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD). Das Gesuch ist 4 Wochen vor dem Termin schriftlich und begründet bei der Schulleitung einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder hier heruntergeladen werden.
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H | HALBTAGE Fünf freie Halbtage Bestimmungen zu den freien Halbtagen, Volksschulgesetz (VSG), Artikel 27: 3Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Kindergarten- oder Schuljahr nicht in die Volksschule zu schicken. Weiter gilt:
HAUSAUFGABEN (GEMÄSS LEHRPLAN21) In Bezug auf die Hausaufgaben ändert sich in der Schule Blumenstein nicht viel. Es gibt sie weiterhin. Die Richtwerte für die Hausaufgabenzeit pro Woche wurden im Lehrplan21 reduziert, da die Lektionenzahl angehoben wird. Die Tatsache, dass einige Schülerinnen und Schüler die Richtwerte über- oder unterschreiten, bleibt weiterhin bestehen.
Die Hausaufgaben dienen dazu: - das selbständige Lernen zu üben - die Arbeitszeit selber festlegen und einteilen zu lernen - zunehmend Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen - Vertrauen in das eigene Lernvermögen zu gewinnen - der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten gerecht zu werden
Hausaufgaben sollten in der Regel für die Kinder ohne direkte Elternhilfe machbar sein. Wir zählen aber auf eine stufengerechte Unterstützung und Begleitung durch die Eltern (beim Diktieren von Sätzen, beim Abfragen von Wörtern oder mündlichen Rechnungen, bei der Vorbereitung von Lernkontrollen). Wichtig ist auch eine der Selbstverantwortung des Kindes angepasste Kontrolle über die absolvierte Aufgabenzeit.
Vom Vormittag auf den Nachmittag, von Freitag auf Montag, über die Fest- und Feiertage sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.
Richtwerte pro Woche: Zyklus 1 max. 30 Minuten (nach Lehrplan21) Zyklus 2 max. 45 Minuten
Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben termingerecht erledigen. Bei Unklarheiten oder zeitlicher Überforderung melden sich die Eltern bei der zuständigen Lehrperson. |
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K | KOMMUNIKATION Zwischen Schule und Elternhaus kann nicht immer Übereinstimmung herrschen. Was die Kinder zu Hause erzählen, tönt aus dem Mund anderer Kinder oder der beteiligten Lehrkraft oft doch wieder etwas anders... Bitte melden sie sich, bevor allfällige Missverständnisse zu gross werden. Erfahrungsgemäss lassen sich in einem sachlichen Gespräch die Probleme lösen.
1. Meinungsverschiedenheiten mit einer Lehrkraft
Stufe 1 Die Eltern suchen möglichst rasch das Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft. Kommt es zu keiner Einigung oder sind die Eltern mit dem Verlauf des Gespräches unzufrieden, geht es weiter mit
Stufe 2 Beizug der Schulleitung. Diese führt ein Gespräch mit allen Betroffenen. Können die Differenzen auch hier nicht ausgeräumt werden, oder fühlen sich die Eltern unverstanden, besteht die Möglichkeit auf
Stufe 3 Anhörung durch die Schulkommission. Als letzte Möglichkeit bleibt dann noch der Rekurs beim RIO (Regionales Inspektorat Oberland, Kreis 3).
2. Handlungsleitfaden bei Disziplinproblemen
Bei einem Verstoss gegen unsere Schulregeln reagiert die Klassenlehrperson nach diesem Handlungsleitfaden:
Stufe 1 Die Klassenlehrperson führt mit dem Kind, welches ein fehlbares Verhalten zeigte, ein Gespräch. Der Vorfall wird besprochen und auf allfällige Konsequenzen im Wiederholungsfall wird hingewiesen. Das Gespräch wird in einem Kurzprotokoll festgehalten. Das Kind schildert seine Sicht der Angelegenheit auf dem entsprechenden Formular. Die Eltern werden informiert.
Stufe 2 Die Klassenlehrperson führt ein Gespräch mit den Eltern und ihrem Kind. Das Gespräch wird in einem Kurzprotokoll festgehalten und eine Kopie geht an die Schulleitung. Die Fachstellen Heilpädagogik und Sozialarbeit an der Schule werden informiert.
Stufe 3 Gespräch zwischen Eltern / Lehrperson / Schulleitung. In Absprache mit den beteiligten Lehrpersonen entscheidet die Schulleitung über das weitere Vorgehen (abschliessen einer Vereinbarung, Ausschluss von speziellen Schulanlässen). Das Gespräch wird protokolliert und eine Kopie der Schulkommission übergeben.
Stufe 4 Gespräch zwischen einem Mitglied der Schulkommission / Eltern / Lehrperson / Schulleitung. Weitere Massnahmen wie die Einschaltung von Fachstellen, psychologische Abklärungen und Begleitung, eine Versetzung, ein schriftlicher Verweis oder gar der Schulverweis werden eingeleitet. Das Gespräch wird protokolliert.
Rückstufungen Bei gutem Verhalten werden die Stufen zurückgesetzt: Stufe 1 nach 4 Wochen wieder aufgelöst Stufe 2 nach 5 Wochen auf Stufe 1 Stufe 3 nach 6 Wochen auf Stufe 2 |
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M | MITTAGSTISCH Jeweils Dienstag und Donnerstag. Bei Interesse melden Sie sich bei Evelyne Wenger, GR Ressort Bildung unter e.wenger@schule-blumenstein.ch.
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P | PSYCHOMOTORIK Altes Schulhaus Fritz-Indermühleweg 8 3634 Thierachern
E-Mail: kristina.eriksson@schule-thierachern.ch
Erreichbarkeit SL IBEM Caroline Ludwig Rusch: Link zu weiteren Informationen IBEM Integration und Besondere Massnahmen |
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S | SCHULARZT Schularzt Dr. med. Hans-Peter Schepky, Badstrasse 1, 3638 Blumenstein Telefon 033 356 33 22
Die Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse statt. Die Untersuchungen sind obligatorisch, können aber auf eigene Rechnung auch beim Hausarzt durchgeführt werden. Die Akten sind entweder beim Arzt oder bei den Eltern. SCHULHAUSBENUTZUNG Die Schulanlage oder Teile davon können mit entsprechender Bewilligung durch Vereine oder andere juristische und natürliche Personen ausserhalb des Unterrichts benützt werden. Gesuche für die einmalige oder periodische Benutzung der Anlage sind schriftlich an den Hauswart zuhanden der Schulkommission einzureichen. Die nötigen Unterlagen und die genaue Anschrift finden Sie hier.
Benutzungsordnung Schulanlage 2024
SCHULWEG Für das Verhalten der Schüler/innen auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrperson, wenn Ihr Kind auf dem Schulweg mit Gewalt oder anderen Vorkommnissen konfrontiert wird. SOZIALARBEIT AN DER SCHULE Ich höre zu, berate, unterstütze, vermittle und vernetze bei Bedarf mit geeigneten Fachstellen. Die Gespräche sind vertraulich und finden im Schulhaus, in meinem Büro oder bei Ihnen zuhause statt. Das Angebot ist neutral und kostenlos.
Liebe Schülerin, lieber Schüler Als Sozialarbeiterin an der Schule Wattenwil bin ich da, wenn
Liebe Eltern und Erziehungsbeauftragte Als Sozialarbeiterin an der Schule Wattenwil bin ich für Sie da, wenn
Louise Marty
Schülerinnen und Schüler können sich jederzeit über die Klassenlehrperson, über die Eltern oder auch direkt für einen Termin bei Louise Marty, Sozialarbeiterin, melden. Die Eltern melden sich direkt beim Sozialdienst Wattenwil unter Telefon 033 359 59 61 für einen Termin bei Louise Marty.
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T | TAGESSCHULE Für das Schuljahr 2024/25 sind nicht genügend Anmeldungen für eine Tagesschule eingegangen. Im März 2025 erfolgt die Umfrage für das Schuljahr 2025/26. Für das Schuljahr 2024/25 steht am Dienstag und Donnerstag ein Mittagstisch zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie unter "M Mittagstisch".
Die Eltern von Kindern, die bereits oder bald im Kindergarten- und Schulalter sind, haben die Möglichkeit, ihre Kinder für die Tagesschule anzumelden. Die Gemeinde Blumenstein eröffnet bei genügender Nachfrage den Betrieb der Tagesschule Blumenstein am 11. August 2025.
Ihre definitive Anmeldung nimmt die Gemeindeverwaltung bis spätestens am 1. April 2025 entgegen, ebenso steht sie für weitere Auskünfte (Tel. 033 359 60 60) zur Verfügung.
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U | UNBEAUFSICHTIGTE KINDER AUF DEM SCHULAREAL Während des Unterrichts, also vor allem nachmittags bis 16.00 Uhr, ist der Pausenplatz für die Schule reserviert. Er ist in dieser Zeit kein Spiel- und Tummelplatz für unbeaufsichtigte Kinder. Weiter bitten wir die Eltern, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass ihre Kinder nicht schon eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal sind. UNFALLVERSICHERUNG Die Schülerinnen und Schüler sind von der Gemeinde nicht gegen Unfall versichert, da die obligatorische Grundversicherung solche Risiken deckt. Bei einem Unfall in der Schule muss dieser über die private Krankenversicherung des Kindes abgewickelt werden. Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, können in begründeten Fällen bei der Finanzverwaltung Blumenstein geltend gemacht werden. |
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Z | ZAHNARZT Die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ist obligatorisch und unentgeltlich. Die Eltern sind frei in der Zahnarztwahl.
Wichtig: Der Zahnarzt oder die Zahnärztin muss von Ihnen orientiert sein, dass die Untersuchung zum Schulzahnpflegetarif durchgeführt werden soll und dass er oder sie die Rechnung direkt an die Gemeindekasse Blumenstein stellen muss. Der Bestätigungszettel für die Kontrolle durch die Schule muss ausgefüllt und der Klassenlehrperson abgegeben werden. Bei Rechnungen, die nicht nach Schultarif gestellt werden, bezahlt die Gemeinde nur den vorgesehenen Anteil. Den Restbetrag müssen die Eltern übernehmen. |